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AGB
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ALLGEMEINES:
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Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle uns erteilten Aufträge. Sie sind Bestandteil unseres Angebotes oder unserer Auftragsannahme und gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wird. Abweichungen von unseren Bedingungen bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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VERTRAGSABSCHLUSS:
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Unser Angebot ist unverbindlich. Bei dem errechneten Endbetrag handelt es sich um einen Festpreis inklusive aller sonstigen nicht separat aufgeführten Kosten wie Anfahrt, Montage, Kleber und Kleinteile. Der Auftrag gilt erst nach schriftlicher Bestätigung als angenommen.
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LIEFERTERMINE:
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Die angegebenen Liefertermine sind annähernd. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen in allen Fällen von höherer Gewalt, Verfügungen von hoher Hand und beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung und Lieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei unseren Vertragslieferanten eintreten. Bei Lieferverzug aus anderen als den genannten Gründen ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wir behalten uns das Recht vor, in Ausnahmefällen Teillieferungen zu erbringen.
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ZULÄSSIGE ABWEICHUNGEN UND MUSTER:
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Unwesentliche Abweichungen in Maßen und Farben berechtigen den Auftraggeber nicht zur Mängelrüge. Proben gelten als Durchschnittsmuster. Muster bleiben unser Eigentum, soweit sie nicht gesondert berechnet werden. Holz ist ein Naturprodukt, Abweichungen in Struktur und Farbe sind normal und kein Mangel.
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MÄNGELHAFTUNG:
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Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl berechtigt, unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern. Schlagen unsere Versuche, die mangelhafte Sache nachzubessern oder neu zu liefern fehl, steht dem Auftraggeber das Recht zu, Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Jegliche weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf das Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
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ZAHLUNG, VERZUG, FÄLLIGKEIT:
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Rechnungen sind sofort nach Abschluss der Arbeiten zu begleichen. Der errechnete Endbetrag enthält bereits einen Abzug von 3% Skonto und wird von uns bar abkassiert. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Werden andere Zahlungsziele vereinbart, so ist dies bereits bei Auftragserteilung schriftlich festzuhalten und von beiden Vertragspartnern mit Unterschrift zu bestätigen. Werden andere Zahlungsziele vereinbart und nicht eingehalten, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 2% über dem banküblichen Sollzinssatzes zu berechnen. Bei Verzug sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zum ursprünglichen Wert abzüglich der anfallenden Kosten zurückzunehmen. Zum Zwecke der Abholung der Ware dürfen wir die Räume des Auftraggebers zu den üblichen Geschäftszeiten betreten.
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EIGENTUMSVORBEHALT:
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Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum. Nehmen wir aufgrund unseres Eigentumsvorbehaltes die gelieferte Ware zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
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GERICHTSSTAND:
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Als Gerichtsstand gilt Auerbach/ Vogtland als vereinbart, und zwar auch für den Fall des Rücktritts oder Streites über die Gültigkeit des Vertrages.
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Revision: 2006/05/21 - 21:30 - © Treppen-Renovierung, Treppen-Sanierung und Fußbodengestaltung
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